Fahrkosten nach Berlin zum Büro Dr. Geulen
Es sind ca. 50 Personen vom Anwaltbüro Dr. Geulen nach Berlin eingeladen worden, um den dann dort anwesenden amerikanischen Rechtanwälten zur Befragung zur Verfügung zu stehen.

Die Fahrtkosten für diese Reise können nicht vom Bund zur Unterstützung Radargeschädigter übernommen werden. Dies wäre aus Gleichheitsgrundsätzen gar nicht möglich, denn nicht jedes Mitglied im BzUR klagt gegen amerikanische Hersteller.

Peter Rasch hat mit Dr. Geulen vereinbart, dass die Betroffenen zunächst ihre Reisekosten selbst übernehmen. Die Belege sind aufzubewahren und können nach erfolgreicher Klage in den USA aus dem Pool der Sammelkläger von Dr. Geulen ausbezahlt werden.