| Gründung |
Der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e.V. (BzUR) wurde am 28.04.2001 in Münster gegründet.
Zweck des BzUR ist die selbstlose und mildtätige Unterstützung von direkt oder indirekt durch Strahlung geschädigter Personen.
Diesen Zweck verfolgt der Verein auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise im Sinne des 3.Abschnitts der Abgabenordnung (Steuerbegünstigte Zwecke. §§ 51 ff.AO).
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglied kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. Vorausgesetzt ist weiter lediglich eine an den Vereinsvorstand gerichtete Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
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