Bundeswehr erzielt Etappensieg im Rechtsstreit gegen Ex-Soldaten

Der nach der angekündigten Berufungsklage der Bundeswehr gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig vom 19.03.2001
(siehe Bericht des Tagesspiegels v. 11.04.2001),
Beschluss des Oberverwaltungsgericht von Schleswig-Hostein am 14.02.2002 zur Zulassung der Berufung, kann hier eingesehen werden.
(siehe auch die Veröffentlichung vom Deutschen Bundeswehrverband vom 14.02.2002)