Stand der Radarstrahlenproblematik Download beim Dokumentations- und Informationssystem von Bundestag und Bundesrat Kopie auf www.bzur.de Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807250.pdf Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten, Jahresbericht 2015 (57. Bericht) |
30.01.2016 |
Gesundheitsgefahren durch Radium in Leuchtfarben bei der Bundeswehr Quelle: Walter Mäpel, Sebastian Pflugbeil, Robert Schmitz, Inge Schmitz-Feuerhake; Rödermark, 31. Januar 2015 |
10.03.2015 |
Neues von der Härtefall-Stiftung Quelle: Die Bundeswehr, 3/2014 |
10.01.2014 |
Erkrankungen durch ionisierende Strahlen außer Krebs |
26.08.2013 |
Wissenschaftliche Stellungnahme zur BK 2402 Berufskrankenverordnung |
17.03.2013 |
Fertilitätsstörungen beim Mann durch ionisierende Strahlung und Mikrowellen ...weiterlesen |
05.03.2013 |
Erkrankungen durch ionisierende Strahlen außer Krebs ...weiterlesen |
25.02.2013 |
Forderungen zur Radarstrahlenschädigung Im Rahmen einer Besprechung am 27.September 2012 in Berlin mit den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen und der Vorsitzenden im Verteidigungsausschuss erläuterte der Vorsitzende des BzUR Forderungen zur Härtefall-Stiftung. Anschließend übergab er den Berichterstattern einen Forderungskatalog ...weiterlesen.Heinz Dankenbring trug den Berichterstattern mit Bezug auf den Strahlenfall Dieter Neumann die Problematik der von Waffensystemen verursachten Genschäden vor. Er ging insbesondere auf die unverantwortliche Verhaltensweise der Bundeswehrverwaltung gegenüber den Strahlenheschädigten, deren geschädigten Nachkommen und deren Famlien ein. Damit scheint festzustehen, dass die Radarstrahlenproblematik noch nicht grlöst ist. |
01.10.2012 |
Versorgung und Ehemalige "Nicht hinter Paragrafen verstecken" Schwerstbehinderte Kinder von radargeschädigten Soldaten kämpfen um Entschädigung - fraktionsübergreifende Unterstützungs-Initiative im bayerischen Landtag
Die radargeschädigten Soldaten kämpfen seit rund zehn Jahren einen schwierigen und teils frustrierenden
Kampf um Anerkennung. Mit der Einrichtung einer Stiftung ist die Hoffnung darauf größer geworden. Jetzt
rücken die Nachkommen der Strahlengeschädigten in den Blickpunkt. Auch sie haben teilweise schwerste
gesundheitliche Schäden und noch weniger Aussicht, vom Dienstgeber jemals entschädigt zu werden. |
17.08.2012 |
Zweierlei Maß?Aus dem Urlaub zurückgekehrt las ich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 19. Juni 2012: 3100 Soldaten und 1500 Beamte können mit goldenem Handschlag Kasse machen. Dieser Handschlag kostet 1,1 Milliarden Euro. Wenn Soldaten und Beamte vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden müssen, dann steht ihnen selbstverständlich ein angemessener Ausgleich zu. Sie erhalten 10 000 Euro pro Dienstjahr, indem sie nicht mehr dienen dürfen und in Einzelfällen bis zu 200 000 Euro.Über Milliardenbeträge können Politik und Verteidigungsministerium (BMVg) anscheinend leichter und schneller entscheiden als über angemessene Entschädigungszahlungen an im Dienst erkrankte Soldaten, die während ihres Wehrdienstes im Kalten Krieg an Waffensystemen durch Röntgenstrahlung, radioaktive Strahlung und Hochfrequenzstrahlung gesundheitlich geschädigt wurden. 3000 Soldaten und deren Angehörige kämpfen noch 50 Jahre nach den Expositionen um die Anerkennung der dabei erlittenen Gesundheitsschäden und um einen finanziellen Ausgleich. Sie haben ihren Dienst während des Kalten Krieges nicht abgesessen, sondern waren während dieser Zeit außer der Strahlung hohen militärischen Belastungen -ständige Überstunden, Urlaubssperren, Sonderdienste, Bereitschaftsdienste, etc. - an Waffensystemen ausgesetzt, um die ständige atomare Bedrohung durch intakte Waffensysteme abzuwenden. Hätte ihr Dienstherr ihnen mitgeteilt, dass sie durch die Waffensysteme bestrahlt werden und dass ihre Gesundheit dadurch geschädigt wird, dann wäre es sicherlich zu entsprechenden Beschwerden und vereinzelt zu Verweigerungen gekommen. Darunter hätte sicherlich die damalige Verteidigungsbereitschaft gelitten. Diesen 3000 Soldaten und ihren Angehörigen gewährt die Politik nicht den goldenen Handschlag sondern bietet ihnen eine Härtefall-Stiftung an. Dort können sie sich erneut anstellen und um eine Entschädigung bitten. Die ursprünglich für Radarsoldaten gedachte Stiftung wurde zu einer generellen Härtefall-Stiftung für alle Soldaten erweitert. Dagegen ist nichts einzuwenden, nur hat man leider vergessen, das bereitgestellte Kapital für bevorstehende vermehrte Entschädigungen angemessen zu erhöhen. Statt eines goldenen Handschlags bietet die Politik und das BMVg den betroffenen Soldaten und ihren Angehörigen diese Härtefall-Stiftung an, bei der sie zukünftig eine Entschädigung beantragen können. Sie müssen wahrscheinlich erneut ihren langen strahlenbelasteten Leidensweg vortragen und ihre erhaltenen Strahlendosen detailliert nachweisen, um als Radaropfer an der Sozialgesetzgebung vorbei entschädigt zu werden. Es liegt schon eine Körperverletzung vor, wenn jemand wissentlich einer hohen ionisierende Strahlung an einem Waffensystem ohne Strahlenschutz ausgesetzt wurde. Hinzu kommt bei Radarsoldaten die dreifache Strahlenbelastung. Die Hoffnung ist da, dass die unabhängigen Stiftungsverantwortlichen mit den Antragstellern sozialer umgehen als der ehemalige Dienstherr mit den strahlenkranken Soldaten. Dieser trägt auch heute noch in Ausübung der Fürsorgepflicht für Soldaten und deren Angehörige die volle Verantwortung für das Radarstrahlenproblem. Vielen Soldaten wurde während ihrer oft jahrelang andauernden Bestrahlung der zugesagte Schutz durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) nicht gewährt, obwohl die Strahlung bekannt war. Durch Strahlenschutzmaßnahmen hätten die Strahlungen verhindert werden können. Der Handschlag für sie und für weitere im Dienst verunfallte Soldaten besteht aus 7 Millionen Euro. Davon werden gerade mal 2 Millionen Euro für Entschädigungen zur Verfügung stehen. Dieses Ereignis wurde im Juni 2012 in Berlin mit vielen Beteiligten als eine große soziale Errungenschaft gefeiert. Eines ist der Politik und dem BMVg ohne Zweifel gelungen. Für noch nicht entschiedene Versorgungsanträge und für jeden weiteren noch zu stellenden Versorgungsantrag können sie nun eine Lösung anbieten. Wenn die Bedingungen erfüllt sind eine Entschädigung auf Basis des SVG und der Sozialgesetzgebung oder eine Entschädigung durch die Härtefall-Stiftung als Radaropfer. Für die Politik und das BMVg ist damit offensichtlich das Radarstrahlenproblem auf der Entschädigungsebene elegant und kostengünstig gelöst worden, aber nicht auf der Ebene des Verschuldens der Strahlenexpositionen und der Schädigung der Gesundheit. Einen goldenen Handschlag für Radarsoldaten wird es sicherlich nicht geben. Walter Mämpel Vorstandsmitglied des BzUR |
02.07.2012 |
Bericht zur Pressekonferenz von Dieter Neumann |
29.06.2012 |
Die vorläufige Endfassung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE ...weiterlesen |
26.06.2012 |
Reden der Abgeordenten zum Antrag der Fraktionen |
11.11.2011 |
Antrag der Fraktionen |
19.10.2011 |
Radaropfer-Stiftung kommt endlich ...weiterlesen |
16.10.2011 |
Strahlung ohne Grenzen |
15.10.2011 |
Umfassende Entschädigung für Radarstrahlenopfer der Bundeswehr und |
07.04.2011 |
Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der |
07.04.2011 |
Wie Gefährlich ist eigentlich Radium und in welchen Mengen? ...weiterlesen |
04.04.2011 |
Gedanken und Fakten zur Radarstrahlenproblematik der Bundeswehr |
04.02.2011 |
Gedanken und Fakten zur Radarstrahlenkatastrophe der Bundeswehr |
29.01.2011 |
Bericht im Magazin des Deutschen Bundeswehrverbandes "Die Bundeswehr". ...weiterlesen |
20.07.2010 |
Am 03. Mai 2010 hat der Vorstand des BzUR die Berichterstatter des Verteidigungsausschusses über die Radarstrahlenproblematik informiert. ...weiterlesen |
27.05.2010 |